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Festgeld im Vergleich zu Termingeld
Im kurzfristigen Anlagebereich gibt es unter anderem das Produkt mit dem Namen Termingeld.
Unter Termingeldern im Allgemeinen versteht man festverzinsliche Geldanlagen, die für eine bestimmte Dauer angelegt sind bzw. an einem bestimmten Termin fällig bzw. verfügbar sind.
Bei den Termineinlagen unterscheidet man zwischen dem Festgeld auf der einen Seite, und dem Kündigungsgeld auf der anderen Seite. Bis auf die Art der Festlegungsdauer bzw. der Kündigung unterscheiden sich die beiden Anlageformen in keinster Weise. Beide Anlagen sind durch die Einlagensicherungsfonds zu hundert Prozent sicher und der Anleger kann eine durchschnittliche Jahresrendite zwischen drei und fünf Prozent in der derzeitigen Marktsituation erzielen. Ferner sind bei Anlageformen eher für das kurzfristige Investment gedacht, auch wenn unter Umständen von den Banken Laufzeiten bis zu fünf Jahren in diesem Bereich angeboten werden, besonders beim Festgeld, weniger beim Kündigungsgeld.
Der eigentliche Unterschied zwischen den beiden Anlageformen zeigt sich dann, wenn der Kunde über das angelegte Kapital verfügen möchte. Beim Festgeld ist es so, dass die Anlagedauer von vornherein festgelegt wird. Beträgt diese zum Beispiel drei Monate, so kann der Kunde bis zur Fälligkeit nicht über das Festgeld verfügen. Mit Ablauf der drei Monate, ist das Festgeld automatisch fällig gestellt und kann vom Kunden verfügt werden, falls keine automatische Verlängerung vereinbart ist.
Die Anlagedauer beim Kündigungsgeld ist hingegen nicht festgelegt. Der Kunde hat hier die Möglichkeit, nach einer bestimmten Kündigungszeit über die Anlage zu verfügen.